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Drohnenregeln: Aserbaidschan

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Nur mit Genehmigung

Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.

Einfuhr und Betrieb nur mit vorheriger Sondergenehmigung der Zivilluftfahrtbehörde; ohne sie beschlagnahmt der Zoll die Drohne.

Reise-Check für AserbaidschanCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich

Nach der Sondergenehmigung und vor der Einfuhr innerhalb von zehn Arbeitstagen die staatliche Registrierung beantragen; das Zertifikat gilt fünf Jahre.

Versicherung
Erforderlich

Für die Registrierung musst du einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten vorlegen.

Für Touristen

Beides läuft seit Januar 2026 online über das Portal MyGov; ob Ausländer ohne aserbaidschanische ID es nutzen können, ist nicht belegt. Ohne Genehmigung droht die Beschlagnahme bei der Einreise.

Weitere Regeln

  • Aserbaidschan hat seine Drohnenregeln im April 2025 per Kabinettsbeschluss neu gefasst; seit Januar 2026 laufen die Anträge digital, im August 2026 folgte ein Präsidialdekret, nach dem zivile Drohnen nur mit Sondergenehmigung in Umlauf sein dürfen.
  • Für den Betrieb brauchst du zunächst eine Sondergenehmigung, danach – noch vor der Einfuhr – die staatliche Registrierung innerhalb von zehn Arbeitstagen; zuständig ist die staatliche Zivilluftfahrtbehörde.
  • Für Drohnen von 0,25 bis 25 kg gilt Kategorie A: Du brauchst ein Registrierungszertifikat und ein Pilotenzeugnis (ab 16 Jahren, nach bestandener Prüfung, fünf Jahre gültig). Die Drohne muss eine Fernidentifizierung (Remote ID) haben.
  • Du fliegst höchstens 120 m über Grund, nur bei Tag und gutem Wetter. Zu unbeteiligten Personen hältst du mindestens so viel Abstand, wie die Drohne hoch fliegt, aber nie weniger als 30 m. Im kontrollierten Luftraum brauchst du die Freigabe der Flugverkehrskontrolle.
  • Ausgenommen sind nur Drohnen unter 0,25 kg ohne Kamera oder andere Geräte zur Erfassung persönlicher Daten sowie Spielzeugdrohnen für Kinder.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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