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Drohnenregeln: Papua-Neuguinea

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • In Papua-Neuguinea müssen Drohnen ab 250 Gramm bei der Luftfahrtbehörde CASA PNG registriert werden. Eine Versicherung ist in den verfügbaren Quellen nicht spezifiziert.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß). Das Besondere: Für die "Offene Kategorie" (Drohnen unter 10 Kilogramm, mit durchgehender Sichtverbindung, innerhalb der Höhengrenze und mit Abstand zu Flugplätzen) ist über die Registrierung hinaus keine zusätzliche Einzelgenehmigung nötig – damit ist Papua-Neuguinea von den in diesem Batch recherchierten pazifischen Inselstaaten der mit dem klarsten genehmigungsfreien Weg für den Standardfall.
  • Sperrzonen gelten für ausgewiesene Sperrgebiete und "Low Flying Zones", für Militär- und Sperrgebiete ist zusätzlich die Zustimmung der jeweils verantwortlichen Stelle nötig, im Umkreis von etwa 5,5 Kilometern (3 nautische Meilen) um kontrollierte Flugplätze braucht es eine Freigabe der Flugsicherung.
  • Zu konkreten Bußgeldern bei Verstößen liegen keine belastbaren Angaben vor. Eine drohnenspezifische Sicherheitswarnung über die allgemeine Reisesicherheitslage hinaus wurde nicht gefunden.
  • Für Touristen mit einer typischen kleinen Freizeitdrohne unter 10 Kilogramm ist ein regelkonformer Flug damit vergleichsweise unkompliziert möglich, sobald die Registrierung erledigt ist.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.