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Drohnenregeln: Papua-Neuguinea
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Papua-Neuguinea müssen Drohnen ab 250 Gramm bei der Luftfahrtbehörde CASA PNG registriert werden. Eine Versicherung ist in den verfügbaren Quellen nicht spezifiziert.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß). Das Besondere: Für die "Offene Kategorie" (Drohnen unter 10 Kilogramm, mit durchgehender Sichtverbindung, innerhalb der Höhengrenze und mit Abstand zu Flugplätzen) ist über die Registrierung hinaus keine zusätzliche Einzelgenehmigung nötig – damit ist Papua-Neuguinea von den in diesem Batch recherchierten pazifischen Inselstaaten der mit dem klarsten genehmigungsfreien Weg für den Standardfall.
- Sperrzonen gelten für ausgewiesene Sperrgebiete und "Low Flying Zones", für Militär- und Sperrgebiete ist zusätzlich die Zustimmung der jeweils verantwortlichen Stelle nötig, im Umkreis von etwa 5,5 Kilometern (3 nautische Meilen) um kontrollierte Flugplätze braucht es eine Freigabe der Flugsicherung.
- Zu konkreten Bußgeldern bei Verstößen liegen keine belastbaren Angaben vor. Eine drohnenspezifische Sicherheitswarnung über die allgemeine Reisesicherheitslage hinaus wurde nicht gefunden.
- Für Touristen mit einer typischen kleinen Freizeitdrohne unter 10 Kilogramm ist ein regelkonformer Flug damit vergleichsweise unkompliziert möglich, sobald die Registrierung erledigt ist.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.