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Drone rules: Katar
As of: September 3, 2026
These rules are currently only available in German.
Maximum altitude
Unknown
Registration
Required
Insurance
Required
Further rules
- Katar hat sein Drohnenrecht mit dem Gesetz Nr. 10/2026 (veröffentlicht im Juli 2026) grundlegend neu geregelt und deutlich verschärft. Jede Drohne muss registriert werden, für den Betrieb ist zusätzlich eine Lizenz nötig – auch für reine Freizeitnutzung.
- Eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Eine feste Meterangabe zur maximalen Flughöhe nennt das neue Gesetz nicht, sondern verweist auf von der Behörde im Einzelfall festgelegte Grenzen. In älteren Quellen kursiert eine Zahl von rund 122 Metern (400 Fuß), die aber nicht als amtlich bestätigt gelten sollte.
- Am wichtigsten für Reisende: Drohnenflüge durch ausländische Besucher sind nach dem neuen Gesetz ausdrücklich untersagt, Genehmigungen werden nur an Personen mit Wohnsitz in Katar vergeben. Bei der Einreise kann die Drohne deklariert und bis zu zwei Wochen am Flughafen verwahrt werden, statt sie einzuführen.
- Verstöße werden hart geahndet: Je nach Schwere drohen Geldstrafen bis 300.000 QAR und Haftstrafen bis zu sieben Jahren, dazu Lizenzentzug und Einziehung des Geräts.
- Für kurzfristige Touristen gibt es damit aktuell keinen legalen Weg, in Katar zu fliegen.
This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.