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Drone rules: Chile

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance

Further rules

  • Ab 250 Gramm Startgewicht muss die Drohne vor dem ersten Flug im speziellen RPA-Register der DGAC eingetragen werden, mit Angaben zu Hersteller, Modell und Seriennummer.
  • Die Flughöhe ist grundsätzlich auf 120 Meter über Grund in direkter Sichtweite begrenzt; für rein private Flüge mit sehr leichten Fluggeräten unter 750 Gramm gilt nach DAN 91 abweichend eine Grenze von 50 Metern über dem höchsten Hindernis der Umgebung.
  • Verboten ist der Flug unter anderem über Militäranlagen, Gefängnissen und als strategisch eingestuften Einrichtungen sowie im Bereich von rund 2 Kilometern um Landebahnverlängerungen; aktuell gültige Sperrzonen sind im chilenischen Luftfahrthandbuch AIP und in laufenden NOTAMs veröffentlicht.
  • Eine Haftpflichtversicherung verlangt die DGAC ausdrücklich für kommerzielle Einsätze sowie für Flüge über Menschenansammlungen oder bewohnten Gebieten; für einfache private Freizeitflüge abseits von Personen ist sie nach den verfügbaren Quellen nicht zwingend vorgeschrieben.
  • In Nationalparks und anderen von der Forstbehörde CONAF verwalteten Schutzgebieten ist vorab eine gesonderte Genehmigung nötig - das betrifft auch touristisch beliebte Ziele wie den Nationalpark Torres del Paine.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.