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Règles pour drones : Argentinien

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
122 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • Seit August 2025 gilt mit der Resolution ANAC Nr. 550/2025 ein neues dreistufiges System aus offener, spezifischer und zertifizierter Kategorie, das die früheren 20 Klassifizierungen ablöst und sich stärker an europäischen und ICAO-Standards orientiert.
  • In der offenen Kategorie (Drohnen bis 25 Kilogramm) genügt eine kostenlose digitale eidesstattliche Erklärung beim Nationalen Luftfahrzeugregister; eine klassische Zulassung mit Kennzeichen ist erst ab 25 Kilogramm in der spezifischen Kategorie vorgeschrieben.
  • Der Flug ist unter anderem über Flughäfen, Militär- und Sicherheitseinrichtungen, Nationalparks sowie in unmittelbarer Nähe von Regierungsgebäuden wie der Casa Rosada und ausländischen Botschaften untersagt; auch entlang von Autobahnen, Bahnlinien und Stromleitungen gelten Mindestabstände.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist für die spezifische und zertifizierte Kategorie vorgeschrieben; ob sie auch für rein private Freizeitflüge im offenen Bereich unter 25 Kilogramm zwingend ist, lässt sich aus den verfügbaren Quellen nicht eindeutig klären, weshalb vor der Reise eine Rückfrage bei ANAC sinnvoll ist.
  • Gesonderte Regeln speziell für ausländische Touristen sind in den verfügbaren Quellen nicht dokumentiert.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.