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Droneregels: Usbekistan
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
Onbekend
Registratie
Niet verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar 2015 sind Einfuhr, Besitz und Betrieb von Drohnen durch Privatpersonen in Usbekistan grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur für reine Spielzeug-Fluggeräte bis maximal 50 Meter Flughöhe mit mindestens 150 Metern Abstand zu Flughafen-Anflugschneisen, die ohne Genehmigung geflogen werden dürfen.
- Reguläre Drohnen benötigen eine Genehmigung des Kabinetts, eine Freigabe des Ministeriums für Informationstechnologien (wegen der Funkfrequenz) sowie eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde Uzaviation – ein Verfahren, das praktisch nur registrierten Firmen, Filmteams oder staatlich beauftragten Projekten offensteht, nicht Freizeitpiloten oder Touristen.
- Verstöße werden nach dem usbekischen Strafgesetzbuch geahndet: Berichten zufolge mit Geldstrafen und teils auch mit Haftstrafen, wobei einzelne Quellen für Ersttäter zuletzt eine Milderung hin zu Geldstrafe plus Einziehung des Geräts beschreiben. Am Zoll werden unangemeldete Drohnen bei der Röntgenkontrolle zuverlässig erkannt.
- Eine für Ende 2026 angekündigte Lockerung betrifft ausdrücklich nur juristische Personen (Unternehmen), nicht Privatpersonen oder Touristen.
- Für die Usbekistan-Reise gilt daher: Drohne besser gar nicht mitnehmen. Für Kurzzeit-Touristen gibt es keinen praktikablen legalen Weg, dort zu fliegen.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.