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Droneregels: Thailand

Stand: 3 september 2026

Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.

Maximale vlieghoogte
90 m
Registratie
Verplicht
Verzekering
Verplicht

Overige regels

  • Drohnen müssen in Thailand grundsätzlich sowohl bei der Telekommunikationsbehörde NBTC als auch – bei Kameradrohnen, Geräten über 2 Kilogramm oder ab 25 Kilogramm zusätzlich mit ministerieller Genehmigung – bei der Luftfahrtbehörde CAAT registriert werden.
  • Flüge sind nur bei Tageslicht, gutem Wetter und in ständiger Sichtweite der steuernden Person erlaubt; für Nachtflüge sowie für Flughöhen über 90 Metern ist eine gesonderte schriftliche Genehmigung der CAAT erforderlich.
  • Seit die CAAT die während des Grenzkonflikts mit Kambodscha 2025 verhängten landesweiten Beschränkungen 2026 wieder gelockert hat, ist vor jedem Flug zusätzlich eine Freigabe über das UAS-Portal der Behörde einzuholen.
  • In sieben an Kambodscha angrenzenden Provinzen – Ubon Ratchathani, Si Sa Ket, Surin, Buri Ram, Sa Kaeo, Chanthaburi und Trat – bleiben Drohnenflüge weiterhin grundsätzlich untersagt und werden nur im Einzelfall etwa für Landwirtschaft, Katastrophenhilfe oder Rettungseinsätze genehmigt.
  • Eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Thai Baht ist vor jedem Betrieb verpflichtend nachzuweisen.
  • Zu Personen und Gebäuden ist bei Drohnen unter 2 Kilogramm ein Mindestabstand von 30 Metern einzuhalten, bei schwereren Geräten bis 25 Kilogramm sind es 50 Meter; zusätzlich gilt ein Sicherheitsabstand von 9 Kilometern zu Flughäfen.
  • Verstöße können mit bis zu einem Jahr Haft, einer Geldstrafe von bis zu 40.000 Baht oder beidem geahndet werden, und Sicherheitskräfte sind befugt, als Bedrohung eingestufte Drohnen unschädlich zu machen.

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Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.

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