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Droneregels: Südkorea

Stand: 3 september 2026

Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.

Maximale vlieghoogte
150 m
Registratie
Verplicht
Verzekering

Overige regels

  • In Südkorea besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht für Drohnen: Gewerblich genutzte Geräte müssen unabhängig vom Gewicht angemeldet werden, private Freizeitdrohnen dagegen erst ab einem Startgewicht von 2 Kilogramm; die Meldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb bei der Korea Transportation Safety Authority erfolgen.
  • Flüge ab einer Höhe von 150 Metern über Grund sowie generell innerhalb von Flughafen-Kontrollzonen mit rund 9,3 Kilometern Radius und in ausgewiesenen Flugverbotszonen erfordern eine gesonderte Freigabe über das Online-Portal Drone One-Stop des Ministeriums für Land, Infrastruktur und Verkehr.
  • Eine gesetzliche Versicherungspflicht gilt nur für gewerbliche Anbieter, Vermietungsunternehmen, Freizeitsportbetriebe und Behördendrohnen, nicht für private Hobbypiloten ohne kommerzielle Nutzung.
  • Ausländische Touristen dürfen Drohnen grundsätzlich einführen und fliegen, benötigen für Flüge in sensiblen Bereichen wie nahe der innerkoreanischen Grenze, Militäranlagen oder Flughäfen aber eine vorherige Online-Genehmigung; eine fehlende lokale Meldeadresse erschwert in der Praxis mitunter die Registrierung größerer Fluggeräte.
  • Unregistrierte Flüge können mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Won geahndet werden, unerlaubte Flüge in Sperrgebieten oder oberhalb von 150 Metern mit Bußgeldern von bis zu 5 beziehungsweise 3 Millionen Won.

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Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.

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