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Droneregels: Sambia
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
120 m
Registratie
Verplicht
Verzekering
Verplicht
Overige regels
- In Sambia ist eine CAA-Registrierung für rein private Freizeitdrohnen unter 1,5 Kilogramm formal nicht nötig – für ausländische Besucher gilt aber grundsätzlich die strengere Registrierungspflicht, mit spürbaren Gebühren für Inspektion und Genehmigungsschreiben.
- Für Touristen ist eine Haftpflichtversicherung ebenso Pflicht wie eine gültige Pilotenlizenz.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern und darf zusätzlich die Höhe der höchsten Struktur im Umkreis von 300 Metern nicht überschreiten. Um Flughäfen gilt eine 10-Kilometer-Sperrzone, Start und Landung auf öffentlichen Straßen sind verboten.
- Am aufwendigsten: Touristen müssen sich bei jedem Flug von einem Inspektor der Luftfahrtbehörde begleiten lassen – inklusive Kostenübernahme für dessen Unterkunft, Transport und Tagegeld –, zusätzlich ist eine Freigabe der Luftwaffe nötig.
- Damit ist Sambia für kurzfristige Touristen praktisch kein gangbarer Weg für die eigene Drohne; wer dort unbedingt Luftaufnahmen machen möchte, sollte eher lokale Anbieter beauftragen.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.