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Droneregels: Peru
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
152 m
Registratie
Verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- Seit Mai 2026 gilt in Peru ein neues RPAS-Reglement der Luftfahrtbehörde DGAC (Teil des Verkehrsministeriums MTC): Drohnen der Kategorien Open und Specific müssen innerhalb von 30 Werktagen nach Anschaffung bei der DGAC registriert werden, die Zulassung ist danach unbefristet gültig.
- Rein private Freizeitflüge mit einer Startmasse unter 2 Kilogramm sind von den meisten Auflagen der neuen Verordnung ausgenommen; ab dieser Grenze bzw. bei gewerblicher Nutzung sind Registrierung, eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden an Dritten und je nach Einsatzart eine vorläufige RPAS-Pilotenakkreditierung der DGAC vorgeschrieben.
- Verboten sind Flüge in kontrolliertem Luftraum, in Flughafennähe ohne gesonderte DGAC-Freigabe sowie über Militäranlagen und Naturschutzgebieten; besonders wichtig für Reisende ist das Drohnenverbot über Machu Picchu und weiteren archäologischen Stätten, wo Ausnahmen praktisch nur mit gesonderter Genehmigung des Kulturministeriums möglich sind.
- Die maximale Flughöhe liegt bei rund 152 Metern (500 Fuß) über Grund, außer beim direkten Überfliegen eines Hindernisses.
- Für ausländische Piloten mit gewerblichem Vorhaben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine im Ausland erworbene Pilotenlizenz bei der DGAC anerkennen (konvalidieren) zu lassen; für reines Freizeitfliegen unterhalb der 2-Kilogramm-Grenze ist das nicht nötig.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.