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Droneregels: Papua-Neuguinea
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
120 m
Registratie
Verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- In Papua-Neuguinea müssen Drohnen ab 250 Gramm bei der Luftfahrtbehörde CASA PNG registriert werden. Eine Versicherung ist in den verfügbaren Quellen nicht spezifiziert.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß). Das Besondere: Für die "Offene Kategorie" (Drohnen unter 10 Kilogramm, mit durchgehender Sichtverbindung, innerhalb der Höhengrenze und mit Abstand zu Flugplätzen) ist über die Registrierung hinaus keine zusätzliche Einzelgenehmigung nötig – damit ist Papua-Neuguinea von den in diesem Batch recherchierten pazifischen Inselstaaten der mit dem klarsten genehmigungsfreien Weg für den Standardfall.
- Sperrzonen gelten für ausgewiesene Sperrgebiete und "Low Flying Zones", für Militär- und Sperrgebiete ist zusätzlich die Zustimmung der jeweils verantwortlichen Stelle nötig, im Umkreis von etwa 5,5 Kilometern (3 nautische Meilen) um kontrollierte Flugplätze braucht es eine Freigabe der Flugsicherung.
- Zu konkreten Bußgeldern bei Verstößen liegen keine belastbaren Angaben vor. Eine drohnenspezifische Sicherheitswarnung über die allgemeine Reisesicherheitslage hinaus wurde nicht gefunden.
- Für Touristen mit einer typischen kleinen Freizeitdrohne unter 10 Kilogramm ist ein regelkonformer Flug damit vergleichsweise unkompliziert möglich, sobald die Registrierung erledigt ist.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.