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Droneregels: Nordkorea

Stand: 3 september 2026

Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.

Maximale vlieghoogte
Onbekend
Registratie
Verzekering

Overige regels

  • Wichtiger Hinweis: Nordkorea-Reisen sind grundsätzlich nur als geführte Gruppenreise über einen der wenigen lizenzierten Reiseveranstalter möglich, individuelles Reisen ohne durchgehende staatliche Begleitung ist nicht erlaubt.
  • Drohnen sind dabei laut übereinstimmenden Angaben mehrerer etablierter Nordkorea-Reiseveranstalter vollständig verboten. Eine öffentlich einsehbare, offizielle nordkoreanische Rechtsgrundlage dazu gibt es nicht, aber das Verbot wird von der Reisebranche durchgängig bestätigt: Wer versucht, eine Drohne einzuführen, muss mit Konfiszierung am Zoll rechnen.
  • Auch andere Foto-/Kameraausrüstung wird streng kontrolliert – Kameras mit GPS-Funktion sind ebenfalls verboten, sehr große Objektive und professionelles Equipment werden abgeraten, da sie mit journalistischer Ausrüstung verwechselt werden könnten (Journalisten dürfen nicht als Touristen einreisen). Auch ohne Drohne ist Fotografieren nur mit Erlaubnis der Reisebegleitung erlaubt.
  • Eine feste Angabe zu Flughöhe, Registrierung oder Versicherung existiert mangels legalem Betrieb nicht.
  • Für eine Nordkorea-Reise gilt daher eindeutig: Drohne zu Hause lassen. Es gibt keinen legalen Weg, dort zu fliegen, und ein Mitführversuch riskiert mindestens den Verlust des Geräts am Zoll.

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Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.

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