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Droneregels: Malaysia
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
120 m
Registratie
Verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- Die zulässige Flughöhe liegt landesweit bei 120 Metern (400 Fuß) über Grund; höhere Flüge bedürfen einer gesonderten Freigabe der Flugsicherung.
- Drohnen bis 20 Kilogramm gelten als 'Small UAS', schwerere Systeme benötigen eine zusätzliche Genehmigung der Civil Aviation Authority of Malaysia (CAAM).
- Für praktisch jeden Flug, auch touristische Freizeitflüge, ist eine sogenannte Standard Authorisation to Fly (ATF) bei der CAAM erforderlich, die mindestens 14 Werktage vor dem geplanten Flug beantragt werden muss; für Touristen mit kurzen Aufenthalten ist dieser Vorlauf in der Praxis die größte Hürde, da spontane Flüge damit ausgeschlossen sind.
- Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht nicht, eine Haftpflichtversicherung wird von der CAAM aber ausdrücklich empfohlen.
- Sperrzonen gelten unter anderem im Umkreis von rund 9,3 Kilometern um Flughäfen, innerhalb von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten sowie über Menschenansammlungen ab 1.000 Personen; Nachtflüge und Flüge außerhalb der Sichtweite sind ohne Sondergenehmigung untersagt.
- Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 50.000 Ringgit für Privatpersonen und bis zu 100.000 Ringgit für Unternehmen sowie mit Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren geahndet werden.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.