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Droneregels: Madagaskar

Stand: 3 september 2026

Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.

Maximale vlieghoogte
Onbekend
Registratie
Verplicht
Verzekering

Overige regels

  • In Madagaskar muss die überwiegende Mehrheit der Drohnen bei der Luftfahrtbehörde ACM registriert werden. Eine Ausnahme gilt nur für eine enge "Spielzeug"-Kategorie, deren genaue Grenze (Reichweite unter 100 Metern ohne Sensorik, oder ein Gewicht unter etwa 900 Gramm) sich in den verfügbaren Quellen widerspricht.
  • Für Touristen existiert ein vereinfachtes, temporäres Registrierungsverfahren direkt per E-Mail an die ACM, die Bearbeitung dauert allerdings mehrere Wochen.
  • Eine offizielle Angabe zur maximalen Flughöhe war nicht auffindbar.
  • Sperrzonen gelten in mehreren Kilometern um Flughäfen, über Städten und Menschenansammlungen, um Militär- und Regierungseinrichtungen sowie in Nationalparks und weiteren Schutzgebieten, wo zusätzlich eine Genehmigung des Umweltministeriums nötig ist.
  • Die Strafen bei unregistrierter Nutzung sind drastisch: fünf bis zehn Jahre Haft und ein hohes Bußgeld sind im Gesetz vorgesehen, auch wenn die tatsächliche Durchsetzung an den Grenzen bislang uneinheitlich beschrieben wird.
  • Wer trotzdem fliegen möchte, sollte die E-Mail-Registrierung frühzeitig vor der Reise anstoßen, statt auf eine unsichere Kontrolle am Flughafen zu hoffen.

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Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.

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