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Droneregels: Kasachstan

Stand: 3 september 2026

Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.

Maximale vlieghoogte
Onbekend
Registratie
Verplicht
Verzekering

Overige regels

  • In Kasachstan muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde registriert werden. Die verfügbaren Quellen widersprechen sich bei der genauen Gewichtsschwelle – Angaben reichen von 250 Gramm bis zu einer generellen Pflicht unabhängig vom Gewicht –, weshalb hier keine einzelne Zahl als gesichert gelten sollte.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
  • Auch bei der maximalen Flughöhe sind die Angaben uneinheitlich (120 Meter in einer Quelle, 50 Meter als Schwelle für eine genehmigungsfreie Nutzung in einer anderen) – eine amtlich eindeutig bestätigte einzelne Zahl war nicht auffindbar.
  • Sperrzonen gelten in 5,5 bis 8 Kilometern Umkreis um Flughäfen (je nach Quelle), dazu über Menschenansammlungen, Regierungsgebäuden, Militärbasen und Industrieanlagen; Mindestabstände von 50 Metern beim Start/bei der Landung und 100 Metern im Flug zu Personen und Gebäuden sind einzuhalten.
  • Die Registrierung selbst setzt eine kasachische Identifikationsnummer (IIN) samt elektronischer Signatur voraus – für Ausländer ohne Aufenthaltsstatus ist das kurzfristig kaum zu bekommen. In Reiseforen werden dennoch vergleichsweise wenige Probleme mit mitgebrachten Drohnen berichtet, was Kasachstan im Vergleich zu den Nachbarländern als eher zugänglich erscheinen lässt – ein dokumentierter Fall von Gewahrsam wegen eines Überflugs über den Präsidenten zeigt aber, dass sensible Ziele weiterhin ernste Konsequenzen haben können.

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Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.