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Droneregels: Kamerun
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
120 m
Registratie
Verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- Kamerun hat noch kein vollständig kodifiziertes Drohnenregelwerk – bislang existiert nur ein Rundschreiben der Luftfahrtbehörde CCAA zur Kennzeichnung von Drohnen, ein umfassenderes Regelwerk war zuletzt weiterhin "in Entwicklung". Die Quellenlage zur Registrierungspflicht ist entsprechend uneinheitlich, in der Praxis ist aber von einer Genehmigungspflicht auszugehen.
- Eine Versicherung ist für private Nutzung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen; für kommerzielle Flüge ist sie üblich.
- Eine häufig genannte, aber nicht amtlich bestätigte Flughöhengrenze liegt bei 120 Metern.
- Entscheidend für Reisende: Jeder Flug – auch touristisch – soll mindestens 30 Tage im Voraus bei der CCAA beantragt und zusätzlich mit dem Verteidigungsministerium abgestimmt werden. Auch die Einfuhr selbst gilt als genehmigungspflichtig. Sperrzonen gelten in 5,5 Kilometern um Flughäfen und in 15 Metern zu Personen und Gebäuden.
- Für Kurzzeit-Touristen ist das damit praktisch kaum umsetzbar – wer trotzdem legal fliegen möchte, muss den Antrag lange vor der Reise stellen.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.