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Droneregels: Japan

Stand: 3 september 2026

Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.

Maximale vlieghoogte
150 m
Registratie
Verplicht
Verzekering

Overige regels

  • Seit Juni 2022 müssen in Japan sämtliche unbemannte Luftfahrzeuge ab 100 Gramm Gewicht über das Online-System DIPS2.0 registriert werden; die Registrierung ist drei Jahre gültig, und die zugeteilte Nummer muss sichtbar am Fluggerät angebracht sein.
  • Ausländische Besucher können sich mit dem Reisepass anstelle einer japanischen ID-Nummer online registrieren, benötigen dafür aber eine japanische Kontaktadresse, etwa die Hoteladresse, sowie eine funktionierende Remote-ID-Sendeeinheit, sofern das Gerät nicht bereits werkseitig damit ausgestattet ist.
  • Das japanische Luftfahrtgesetz begrenzt Flüge grundsätzlich auf 150 Meter über Grund oder Wasser; für höhere Flüge sowie für Nachtbetrieb, Flüge außerhalb der Sichtweite oder über dicht besiedelten Gebieten ist eine gesonderte Genehmigung über DIPS2.0 mit üblicherweise rund zehn Werktagen Bearbeitungszeit erforderlich.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Japan gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird von Behörden und Fachverbänden angesichts möglicher Schadenssummen im Millionenbereich aber dringend empfohlen.
  • Rund um sensible Bereiche wie den Kaiserpalast, Regierungsgebäude, Flughäfen sowie in zahlreichen Stadtteilen Tokios gelten zusätzliche, teils kurzfristig verhängte Flugverbote, weshalb eine Prüfung der aktuellen Karten vor jedem Flug notwendig ist.
  • Verstöße gegen Registrierungs- oder Höhenvorgaben können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden.

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Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.

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