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Droneregels: Israel
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
50 m
Registratie
Verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- In Israel ist auch für Touristen eine Registrierung vor der Einreise Pflicht: online bei der Israel Drone Organization (ICD, Kosten rund 350 NIS), mit anschließender Freigabe durch Kommunikationsministerium und Zoll, die laut ICD innerhalb von 72 Stunden erfolgt. Zusätzlich ist ein Online-Multiple-Choice-Test der Luftfahrtbehörde CAAI mit 15 Fragen abzulegen (rund 30 NIS).
- Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber allen Nutzergruppen empfohlen.
- Auffällig streng: Die maximale Flughöhe liegt bei nur 50 Metern über Grund – deutlich niedriger als der sonst verbreitete Standard von 120 Metern.
- Sperrzonen gelten unter anderem in 2 Kilometern Umkreis um Flughäfen, mit 250 Metern Mindestabstand zu Wohngebieten und Menschenansammlungen, dazu Militäranlagen, Grenzgebiete, Gefängnisse, Kraftwerke, Stadien und Polizeistationen. Über der Jerusalemer Altstadt sollte grundsätzlich nicht geflogen werden.
- Wegen wiederholter militärischer Eskalationen in der Region kann es kurzfristig zu zusätzlichen Luftraumsperrungen kommen – das betrifft dann alle Fluggeräte, nicht nur Drohnen.
- Wichtig: Die gesamte Registrierung und Prüfung muss vor der Anreise abgeschlossen sein – spontanes Fliegen mit einer erst vor Ort besorgten Genehmigung ist nicht vorgesehen.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.