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Droneregels: Iran
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
Onbekend
Registratie
Niet verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- Wichtiger Hinweis: Der Iran gehört zu den Ländern, in denen private Drohnennutzung faktisch nicht empfehlenswert ist. Mehrere übereinstimmende Quellen nennen für Drohnen unter 300 Gramm keine Genehmigungspflicht, für alles darüber eine Genehmigung, die von mehreren Behörden gemeinsam erteilt werden muss – belastbare, öffentlich zugängliche Angaben zu Flughöhe oder Versicherungspflicht gibt es darüber hinaus nicht.
- Sperrzonen bestehen unter anderem über der gesamten Hauptstadt Teheran, um Militärbasen, Kernkraftwerke, Flughäfen und Grenzgebiete.
- Am Zoll wurden Fälle dokumentiert, in denen Drohnen versiegelt oder einbehalten wurden; die Ausfuhr-Dokumentation wird nicht immer anerkannt.
- Die Konsequenzen bei Verstößen können gravierend sein: Dokumentiert ist der Fall eines französischen Touristen, der wegen eines Drohnenflugs nahe der Grenze zu Turkmenistan unter Spionageverdacht zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. GPS-fähige Geräte und Kameras werden generell mit Argwohn betrachtet.
- Angesichts dieser Risiken und einer politisch angespannten Lage in der Region wird von der Mitnahme einer Drohne in den Iran grundsätzlich abgeraten.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.