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Droneregels: Chile
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
120 m
Registratie
Verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- Ab 250 Gramm Startgewicht muss die Drohne vor dem ersten Flug im speziellen RPA-Register der DGAC eingetragen werden, mit Angaben zu Hersteller, Modell und Seriennummer.
- Die Flughöhe ist grundsätzlich auf 120 Meter über Grund in direkter Sichtweite begrenzt; für rein private Flüge mit sehr leichten Fluggeräten unter 750 Gramm gilt nach DAN 91 abweichend eine Grenze von 50 Metern über dem höchsten Hindernis der Umgebung.
- Verboten ist der Flug unter anderem über Militäranlagen, Gefängnissen und als strategisch eingestuften Einrichtungen sowie im Bereich von rund 2 Kilometern um Landebahnverlängerungen; aktuell gültige Sperrzonen sind im chilenischen Luftfahrthandbuch AIP und in laufenden NOTAMs veröffentlicht.
- Eine Haftpflichtversicherung verlangt die DGAC ausdrücklich für kommerzielle Einsätze sowie für Flüge über Menschenansammlungen oder bewohnten Gebieten; für einfache private Freizeitflüge abseits von Personen ist sie nach den verfügbaren Quellen nicht zwingend vorgeschrieben.
- In Nationalparks und anderen von der Forstbehörde CONAF verwalteten Schutzgebieten ist vorab eine gesonderte Genehmigung nötig - das betrifft auch touristisch beliebte Ziele wie den Nationalpark Torres del Paine.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.