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Droneregels: Bolivien
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
120 m
Registratie
Verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- In Bolivien müssen Drohnen zwischen 200 Gramm und 35 Kilogramm bei der Luftfahrtbehörde DGAC registriert werden (Mindestalter für den Halter: 18 Jahre); Geräte unter 200 Gramm sowie reine Modellflugzeuge sind ausgenommen, die Registriernummer muss sichtbar am Gerät angebracht sein.
- Rein private Freizeitflüge mit Drohnen unter 6 Kilogramm sind innerhalb der allgemeinen Vorgaben ohne gesonderte DGAC-Genehmigung möglich; für gewerbliche Luftarbeiten (Filmaufnahmen, Vermessung, Transport) sowie für Nachtflüge ist dagegen mindestens 10 Werktage vorher ein formeller Antrag bei der DGAC nötig.
- Verboten bzw. genehmigungspflichtig sind Flüge in der Nähe von Flughäfen, Regierungseinrichtungen und militärischen Sperrzonen sowie aus fahrenden Fahrzeugen oder unter Einfluss von Alkohol und Drogen; Vorfälle müssen der DGAC innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
- Zu einer landesweiten Versicherungspflicht macht die DGAC auf ihrer offiziellen Seite keine öffentlich zugänglichen Angaben – im Zweifel lohnt sich vor dem Flug eine direkte Nachfrage bei der Behörde.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 400 Fuß (rund 120 Metern) über Grund, ausschließlich im durchgehenden Sichtflug (VLOS).
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.