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Droneregels: Ägypten
Stand: 3 september 2026
Deze regelteksten zijn momenteel alleen in het Duits beschikbaar.
Maximale vlieghoogte
122 m
Registratie
Niet verplicht
Verzekering
Niet verplicht
Overige regels
- Wichtiger Hinweis: In Ägypten kann eine Drohnen-Genehmigung nur über eine registrierte Institution beantragt werden – ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder einen Verein. Einzelpersonen und Touristen können selbst keinen Antrag stellen, ein Genehmigungsverfahren für Privatreisende existiert schlicht nicht.
- Zusätzlich prüft das Verteidigungsministerium jeden Antrag sicherheitsrechtlich, mit einer Bearbeitungsfrist von 30 Tagen – bleibt eine Antwort aus, gilt das als Ablehnung.
- Die reguläre Flughöhengrenze liegt bei 122 Metern (400 Fuß), ist für Touristen aber ohnehin nicht relevant, da der legale Weg fehlt. Ausgenommen von jeder Genehmigungspflicht sind lediglich reine Spielzeugdrohnen bis 150 Gramm ohne Kamera und ohne GPS.
- Der Zoll konfisziert Drohnen ohne Vorabgenehmigung nach übereinstimmenden Berichten routinemäßig, auch an den Pyramiden von Gizeh, wo Drohnenaufnahmen bei Touristen besonders beliebt wären. Nach dem ägyptischen Gesetz Nr. 216/2017 drohen bei unerlaubtem Betrieb Geldstrafen zwischen 5.000 und 50.000 EGP oder ein bis sieben Jahre Haft, in Fällen mit Terrorismusbezug im Extremfall noch deutlich mehr.
- Für die Ägypten-Reise gilt daher klar: Es gibt für normale Touristen keinen praktikablen legalen Weg, dort mit der eigenen Drohne zu fliegen. Am besten zu Hause lassen.
Dit overzicht vervangt geen juridisch advies en geen officiële informatie — wetten veranderen en wij kunnen niet garanderen dat alles volledig actueel is. Raadpleeg vóór je vlucht ook de officiële bron of de plaatselijke luchtvaartautoriteit.