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Règles pour drones : Usbekistan

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
Inconnu
Enregistrement
Assurance

Autres règles

  • Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar 2015 sind Einfuhr, Besitz und Betrieb von Drohnen durch Privatpersonen in Usbekistan grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur für reine Spielzeug-Fluggeräte bis maximal 50 Meter Flughöhe mit mindestens 150 Metern Abstand zu Flughafen-Anflugschneisen, die ohne Genehmigung geflogen werden dürfen.
  • Reguläre Drohnen benötigen eine Genehmigung des Kabinetts, eine Freigabe des Ministeriums für Informationstechnologien (wegen der Funkfrequenz) sowie eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde Uzaviation – ein Verfahren, das praktisch nur registrierten Firmen, Filmteams oder staatlich beauftragten Projekten offensteht, nicht Freizeitpiloten oder Touristen.
  • Verstöße werden nach dem usbekischen Strafgesetzbuch geahndet: Berichten zufolge mit Geldstrafen und teils auch mit Haftstrafen, wobei einzelne Quellen für Ersttäter zuletzt eine Milderung hin zu Geldstrafe plus Einziehung des Geräts beschreiben. Am Zoll werden unangemeldete Drohnen bei der Röntgenkontrolle zuverlässig erkannt.
  • Eine für Ende 2026 angekündigte Lockerung betrifft ausdrücklich nur juristische Personen (Unternehmen), nicht Privatpersonen oder Touristen.
  • Für die Usbekistan-Reise gilt daher: Drohne besser gar nicht mitnehmen. Für Kurzzeit-Touristen gibt es keinen praktikablen legalen Weg, dort zu fliegen.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.

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