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Règles pour drones : Uganda

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • In Uganda muss jede Drohne bis 25 Kilogramm Startgewicht (inklusive Zuladung) bei der Luftfahrtbehörde UCAA registriert werden. Eine Versicherung ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
  • Für Touristen ist der Weg besonders aufwendig: Vor der Einreise müssen "No Objection Letters" von Tourismus- und Verteidigungsministerium sowie eine Freigabe der Steuerbehörde eingeholt werden, dazu ein UCAA-Permit. Dieser Prozess sollte Monate vor der Reise beginnen.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß).
  • Ohne diese Vorab-Genehmigung wird die Drohne bei der Einreise am Flughafen einbehalten und erst bei der Ausreise zurückgegeben – das ist der dokumentierte Normalfall, nicht die Ausnahme.
  • Für kurzfristig geplante Reisen ohne mehrmonatigen Vorlauf ist Uganda damit faktisch nicht praktikabel; wer die eigene Drohne wirklich nutzen möchte, muss den Antrag deutlich vor Reisebeginn stellen.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.