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Règles pour drones : Thailand
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
90 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire
Autres règles
- Drohnen müssen in Thailand grundsätzlich sowohl bei der Telekommunikationsbehörde NBTC als auch – bei Kameradrohnen, Geräten über 2 Kilogramm oder ab 25 Kilogramm zusätzlich mit ministerieller Genehmigung – bei der Luftfahrtbehörde CAAT registriert werden.
- Flüge sind nur bei Tageslicht, gutem Wetter und in ständiger Sichtweite der steuernden Person erlaubt; für Nachtflüge sowie für Flughöhen über 90 Metern ist eine gesonderte schriftliche Genehmigung der CAAT erforderlich.
- Seit die CAAT die während des Grenzkonflikts mit Kambodscha 2025 verhängten landesweiten Beschränkungen 2026 wieder gelockert hat, ist vor jedem Flug zusätzlich eine Freigabe über das UAS-Portal der Behörde einzuholen.
- In sieben an Kambodscha angrenzenden Provinzen – Ubon Ratchathani, Si Sa Ket, Surin, Buri Ram, Sa Kaeo, Chanthaburi und Trat – bleiben Drohnenflüge weiterhin grundsätzlich untersagt und werden nur im Einzelfall etwa für Landwirtschaft, Katastrophenhilfe oder Rettungseinsätze genehmigt.
- Eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Thai Baht ist vor jedem Betrieb verpflichtend nachzuweisen.
- Zu Personen und Gebäuden ist bei Drohnen unter 2 Kilogramm ein Mindestabstand von 30 Metern einzuhalten, bei schwereren Geräten bis 25 Kilogramm sind es 50 Meter; zusätzlich gilt ein Sicherheitsabstand von 9 Kilometern zu Flughäfen.
- Verstöße können mit bis zu einem Jahr Haft, einer Geldstrafe von bis zu 40.000 Baht oder beidem geahndet werden, und Sicherheitskräfte sind befugt, als Bedrohung eingestufte Drohnen unschädlich zu machen.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.