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Règles pour drones : Südafrika
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Non obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- In Südafrika ist reine private Freizeitnutzung im Vergleich zu vielen Nachbarländern unkompliziert geregelt: Eine Registrierungspflicht besteht nach der einschlägigen Vorschrift (Teil 101.02.4(1) der Luftfahrtvorschriften) nur für kommerzielle Betreiber, nicht für Hobbyflieger.
- Eine gesetzliche Versicherungspflicht für private Nutzung ist ebenfalls nicht dokumentiert; wer im Verband SAMAA Mitglied wird, kann dort eine freiwillige Haftpflichtdeckung mitversichert bekommen.
- Bei der maximalen Flughöhe gibt es unterschiedliche Angaben: Für ausgewiesene "Park Flier"-Freizeitzonen des Verbands gelten 45 Meter, als allgemeine private Obergrenze werden meist 120 Meter (400 Fuß) genannt.
- Der große Vorbehalt: In Nationalparks und Schutzgebieten – darunter der bei Touristen beliebte Krüger-Nationalpark – ist Drohnenbetrieb ohne gesonderte Genehmigung der zuständigen Parkverwaltung ausdrücklich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden nach dem Gesetz zu Schutzgebieten hart geahndet: bis zu 10 Jahre Haft und/oder umgerechnet mehrere tausend Euro Bußgeld.
- Kurz gesagt: außerhalb von Nationalparks vergleichsweise einfach, innerhalb von ihnen strikt verboten – gerade bei einer Safari-Reise unbedingt vorher prüfen, ob das jeweilige Gebiet ein Schutzgebiet ist.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.