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Règles pour drones : Simbabwe

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • In Simbabwe muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde CAAZ registriert werden – auch als Hobbyflieger oder Besucher. Zur Versicherungspflicht sind die verfügbaren Quellen nicht eindeutig; im Zweifel eher als empfohlen statt als Pflicht einordnen.
  • Die reguläre Flughöhengrenze liegt bei 120 Metern (400 Fuß), die Reichweite bei 500 Metern; mit Sondergenehmigung sind bis zu 1.000 Meter Höhe möglich.
  • Um Flughäfen und Flugplätze gilt eine 5-Kilometer-Sperrzone. Zu beliebten Nationalparks wie den Victoriafällen oder Hwange gibt es keine offiziell dokumentierte Detailregelung – nur unbestätigte Reiseforenberichte, vor Ort direkt nachfragen ist hier sinnvoller als sich auf eine bestimmte Regel zu verlassen.
  • Besucher müssen sich mindestens 30 Tage vor der Reise bei der CAAZ anmelden und zusätzlich eine befristete Einfuhrgenehmigung der Steuerbehörde beantragen.
  • Für Kurzzeit-Touristen ohne diesen Vorlauf ist das kaum praktikabel – wer flexibel reisen will, sollte eher auf eine Drohne verzichten oder frühzeitig planen.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.

Règles pour drones Simbabwe · Hoverpoint