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Règles pour drones : Seychellen

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • Auf den Seychellen muss jede Drohne ab 200 Gramm bei der Luftfahrtbehörde SCAA registriert werden – bequem online über ein Portal, mit Passfoto, Foto der Drohne und Seriennummer. Das lässt sich auch noch kurzfristig vor oder direkt bei der Ankunft erledigen.
  • Zu einer gesetzlichen Versicherungspflicht liegen keine belastbaren Angaben vor.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß).
  • Geschützte Gebiete wie das Vallée de Mai, der Morne-Seychellois-Nationalpark oder die Inseln Cousin, Curieuse und Aride dürfen nur mit gesonderter Genehmigung überflogen werden, ebenso die Bereiche um die Flughäfen von Mahé und Praslin sowie Hubschrauberlandeplätze. Für Privatgrundstücke braucht es die Erlaubnis des Eigentümers, und viele Hotels untersagen Drohnennutzung auf ihrem Gelände zum Schutz der Privatsphäre ihrer Gäste – das lohnt sich, vor Ort direkt zu erfragen.
  • Von den 23 in diesem Batch recherchierten afrikanischen Ländern sind die Seychellen für Kurzzeit-Touristen das mit Abstand unkomplizierteste: Die Online-Registrierung ist auch spontan machbar.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.

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