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Règles pour drones : Saudi-Arabien

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • Saudi-Arabien hatte 2015 zunächst ein komplettes Drohnenverbot verhängt und öffnet den Luftraum seither nur schrittweise wieder: Jede Drohne ab 250 Gramm muss bei der Luftfahrtbehörde GACA über das Portal uas.gaca.gov.sa registriert werden.
  • Die Registrierung läuft über das staatliche Identifikationssystem Nafath, das an eine saudische Ausweisnummer bzw. Aufenthaltserlaubnis gekoppelt ist. Für Touristen ohne eine solche ID ist der reguläre Weg damit praktisch nicht zugänglich, unabhängig davon, wie sorgfältig man sich vorbereitet.
  • Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht nicht, wird aber empfohlen.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund bei durchgehender Sichtverbindung. Kuriere und Zoll behandeln unangemeldete Drohnen häufig pauschal als verbotene Ware und behalten sie bis zu einer GACA-Freigabe ein, deren Bearbeitung von rund einem Monat bis zu mehreren Monaten dauern kann.
  • Kurz gesagt: Wer nur für ein paar Tage als Tourist unterwegs ist, hat aktuell keinen praktikablen legalen Weg, die eigene Drohne in Saudi-Arabien zu nutzen.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.

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