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Règles pour drones : Paraguay

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
Inconnu
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • In Paraguay reguliert die Dirección Nacional de Aeronáutica Civil (DINAC) den Betrieb ferngesteuerter Luftfahrzeuge (RPA) auf Grundlage des Reglaments DINAC R 1103 aus dem Jahr 2017.
  • Drohnen werden nach Startgewicht in drei Klassen unterteilt: klein bis 10 Kilogramm, mittel zwischen 10 und 150 Kilogramm sowie groß über 150 Kilogramm; laut Reglament ist grundsätzlich jedes RPA im nationalen Luftfahrzeugregister einzutragen, unabhängig von der Gewichtsklasse.
  • Eine feste maximale Flughöhe schreibt das Reglament nicht vor; stattdessen legt DINAC die zulässige Höhe im Rahmen der jeweiligen Genehmigung im Einzelfall fest, weshalb hier keine verlässliche Meterangabe gemacht werden kann.
  • Für gewerbliche Einsätze in der Nähe internationaler Flughäfen ist laut aktuellen Gebührenregelungen eine vorherige Anfrage per E-Mail an DINAC sowie teils eine Gebühr erforderlich, während rein privater Freizeitflug auf eigenem oder genehmigtem Grund derzeit gebührenfrei bleibt.
  • Nach Presseberichten aus dem Jahr 2024 wird im paraguayischen Parlament zudem eine neue, verpflichtende Drohnenregistrierung mit Versicherungspflicht diskutiert; eine solche Pflicht ist aktuell aber noch nicht in Kraft, weshalb Besucher aktuelle Informationen direkt bei DINAC einholen sollten.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.

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