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Règles pour drones : Pakistan

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
60 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire

Autres règles

  • Für die am häufigsten touristisch genutzten, leichten Drohnenklassen (unter rund 2 Kilogramm Startgewicht) liegt die maximale Flughöhe nach der bisherigen Klassifizierung der Pakistan Civil Aviation Authority (PCAA) bei etwa 60 Metern (200 Fuß), schwerere Klassen dürfen bis zu 120 Meter (400 Fuß) fliegen; da das Regelwerk seit 2020 mehrfach überarbeitet wurde (zuletzt mit den Civil Unmanned Aircraft Rules 2024), sollten Piloten die aktuell gültigen Werte vor Reiseantritt direkt bei der PCAA prüfen.
  • Drohnen werden nach Startgewicht in vier bis fünf Klassen eingeteilt, wobei bereits Fluggeräte ab 250 Gramm einer Registrierungspflicht unterliegen, ab etwa 10 Kilogramm eine Fernpilotenlizenz nötig wird und beim Import schwererer Klassen zusätzlich eine Freigabe des Verteidigungsministeriums erforderlich ist.
  • Eine Registrierung im pakistanischen Luftfahrzeugregister ist für In- und Ausländer gleichermaßen vorgeschrieben; für Touristen ist der Prozess eine erhebliche praktische Hürde, da mehrere Quellen eine Bearbeitungsdauer von bis zu 60 Tagen sowie eine Sicherheitsüberprüfung durch Innen- beziehungsweise Verteidigungsministerium nennen, was eine spontane Mitnahme der Drohne im Urlaubsgepäck praktisch ausschließt.
  • Bei der Einreise berichten Reisende wiederholt von Problemen am Zoll bis hin zur vorübergehenden oder dauerhaften Beschlagnahmung nicht angemeldeter Drohnen, weshalb eine vorherige Klärung mit der PCAA beziehungsweise ein 'No Objection Certificate' dringend angeraten wird.
  • Für Drohnenpiloten ab 18 Jahren gilt eine Versicherungspflicht.
  • Sperrzonen bestehen unter anderem im Umkreis von rund 18,5 Kilometern um Flughäfen, 2 Kilometern um Landesgrenzen sowie um militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen; Verstöße gegen die Registrierungspflicht können mit Geldstrafen bis 100.000 pakistanische Rupien zuzüglich 10.000 Rupien pro Tag fortgesetzten Verstoßes geahndet werden.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.