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Règles pour drones : Oman
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire
Autres règles
- In Oman muss jede Drohne bei der Zivilluftfahrtbehörde CAA registriert werden, seit Anfang 2026 über das digitale System AirPortal bzw. die App Sarab. Ausgenommen sind nur Spielzeug- und Mikro-Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera, die auf maximal 100 Meter Höhe begrenzt sind.
- Für registrierte Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer der Lizenz gesetzlich vorgeschrieben.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund, geflogen werden darf nur bei Tageslicht.
- Sperrzonen gelten in rund 5 Kilometern Umkreis um Flughäfen und Seehäfen sowie um besonders geschützte Orte; dicht besiedelte Gebiete dürfen ohne gesonderte Genehmigung nicht überflogen werden, ebenso wenig Konvois oder laufende Polizei-/Feuerwehreinsätze. Zu Unbeteiligten ist ein Mindestabstand von 30 Metern einzuhalten.
- Ausländische Betreiber sollten für die nötige Genehmigung mindestens 15 Tage vor dem geplanten Flug einplanen, das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 200 und 600 OMR, für unlizenzierten Betrieb 500 OMR, bei Wiederholung das Doppelte. Im Vergleich zu vielen Nachbarländern ist Oman insgesamt klarer und zugänglicher reguliert – aber eben nicht genehmigungsfrei, wer ohne Registrierung fliegt, riskiert die genannten Strafen.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.