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Règles pour drones : Nordkorea
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
Inconnu
Enregistrement
Non obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Wichtiger Hinweis: Nordkorea-Reisen sind grundsätzlich nur als geführte Gruppenreise über einen der wenigen lizenzierten Reiseveranstalter möglich, individuelles Reisen ohne durchgehende staatliche Begleitung ist nicht erlaubt.
- Drohnen sind dabei laut übereinstimmenden Angaben mehrerer etablierter Nordkorea-Reiseveranstalter vollständig verboten. Eine öffentlich einsehbare, offizielle nordkoreanische Rechtsgrundlage dazu gibt es nicht, aber das Verbot wird von der Reisebranche durchgängig bestätigt: Wer versucht, eine Drohne einzuführen, muss mit Konfiszierung am Zoll rechnen.
- Auch andere Foto-/Kameraausrüstung wird streng kontrolliert – Kameras mit GPS-Funktion sind ebenfalls verboten, sehr große Objektive und professionelles Equipment werden abgeraten, da sie mit journalistischer Ausrüstung verwechselt werden könnten (Journalisten dürfen nicht als Touristen einreisen). Auch ohne Drohne ist Fotografieren nur mit Erlaubnis der Reisebegleitung erlaubt.
- Eine feste Angabe zu Flughöhe, Registrierung oder Versicherung existiert mangels legalem Betrieb nicht.
- Für eine Nordkorea-Reise gilt daher eindeutig: Drohne zu Hause lassen. Es gibt keinen legalen Weg, dort zu fliegen, und ein Mitführversuch riskiert mindestens den Verlust des Geräts am Zoll.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.