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Règles pour drones : Neuseeland
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Non obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- In Neuseeland ist für Freizeitdrohnen keine Luftfahrzeug-Registrierung nötig, eine Versicherung ist ebenfalls nicht gesetzlich vorgeschrieben (aber empfohlen). Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß), zu Flugplätzen sind ohne Freigabe mindestens 4 Kilometer Abstand einzuhalten; zudem brauchst du die Zustimmung von Grundstückseigentümern und überflogenen Personen.
- Wichtiger Sonderfall: Auf DOC-Naturschutzland (das betrifft praktisch alle Nationalparks) ist für jeden Start, jede Landung oder jeden Schwebeflug ein Permit der Naturschutzbehörde DOC nötig. Die Flächen sind in drei Zonen eingeteilt: Grün (automatische Online-Genehmigung, rund 180 NZD), Orange (Einzelfallprüfung, deutlich teurer) und Rot (nur sehr selten genehmigt).
- Zu speziellen Regeln für Māori-Kulturstätten (etwa Marae oder Urgräberstätten) ließ sich auf den offiziellen DOC-Seiten keine zentral dokumentierte, konkrete Verbotsliste finden – die Zonen-Einteilung berücksichtigt kulturelle Werte generell, Details können aber lokal/je Region unterschiedlich sein. Vor Ort im Zweifel nachfragen.
- Bei Verstößen werden in Sekundärquellen Bußgelder ab rund 500 NZD genannt, in Nationalparks mit möglicher Beschlagnahmung der Drohne – offiziell bezifferte Beträge waren nicht auffindbar.
- Für Touristen ist Neuseeland außerhalb von DOC-Land unkompliziert; auf Naturschutzland (also den meisten der klassischen Sehenswürdigkeiten) muss vorher ein Online-Permit eingeholt werden, was in der grünen Zone aber sofort möglich ist.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.