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Règles pour drones : Marokko

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
Inconnu
Enregistrement
Assurance

Autres règles

  • Wichtiger Hinweis: Marokko hat kein kodifiziertes Drohnenrecht für Freizeitpiloten veröffentlicht. Das bedeutet aber nicht, dass Drohnen einfach mitgeführt werden dürfen – im Gegenteil.
  • Wiederholt dokumentiert sind Beschlagnahmungen von Drohnen direkt bei der Einreise am Zoll, teils gegen eine Gebühr erst bei der Ausreise zurückgegeben. Selbst Reisende, die sich um Regelkonformität bemühten, berichten von Konfiszierung.
  • Eine feste Angabe zu Flughöhe oder Versicherungspflicht existiert mangels Regelwerk nicht.
  • Für die Marokko-Reise gilt daher: Auch ohne formales Verbot besteht ein hohes praktisches Risiko, die Drohne am Zoll zu verlieren. Wer nicht darauf vorbereitet ist, sollte sie besser zu Hause lassen.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.