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Règles pour drones : Malaysia

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • Die zulässige Flughöhe liegt landesweit bei 120 Metern (400 Fuß) über Grund; höhere Flüge bedürfen einer gesonderten Freigabe der Flugsicherung.
  • Drohnen bis 20 Kilogramm gelten als 'Small UAS', schwerere Systeme benötigen eine zusätzliche Genehmigung der Civil Aviation Authority of Malaysia (CAAM).
  • Für praktisch jeden Flug, auch touristische Freizeitflüge, ist eine sogenannte Standard Authorisation to Fly (ATF) bei der CAAM erforderlich, die mindestens 14 Werktage vor dem geplanten Flug beantragt werden muss; für Touristen mit kurzen Aufenthalten ist dieser Vorlauf in der Praxis die größte Hürde, da spontane Flüge damit ausgeschlossen sind.
  • Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht nicht, eine Haftpflichtversicherung wird von der CAAM aber ausdrücklich empfohlen.
  • Sperrzonen gelten unter anderem im Umkreis von rund 9,3 Kilometern um Flughäfen, innerhalb von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten sowie über Menschenansammlungen ab 1.000 Personen; Nachtflüge und Flüge außerhalb der Sichtweite sind ohne Sondergenehmigung untersagt.
  • Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 50.000 Ringgit für Privatpersonen und bis zu 100.000 Ringgit für Unternehmen sowie mit Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren geahndet werden.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.