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Règles pour drones : Madagaskar
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
Inconnu
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- In Madagaskar muss die überwiegende Mehrheit der Drohnen bei der Luftfahrtbehörde ACM registriert werden. Eine Ausnahme gilt nur für eine enge "Spielzeug"-Kategorie, deren genaue Grenze (Reichweite unter 100 Metern ohne Sensorik, oder ein Gewicht unter etwa 900 Gramm) sich in den verfügbaren Quellen widerspricht.
- Für Touristen existiert ein vereinfachtes, temporäres Registrierungsverfahren direkt per E-Mail an die ACM, die Bearbeitung dauert allerdings mehrere Wochen.
- Eine offizielle Angabe zur maximalen Flughöhe war nicht auffindbar.
- Sperrzonen gelten in mehreren Kilometern um Flughäfen, über Städten und Menschenansammlungen, um Militär- und Regierungseinrichtungen sowie in Nationalparks und weiteren Schutzgebieten, wo zusätzlich eine Genehmigung des Umweltministeriums nötig ist.
- Die Strafen bei unregistrierter Nutzung sind drastisch: fünf bis zehn Jahre Haft und ein hohes Bußgeld sind im Gesetz vorgesehen, auch wenn die tatsächliche Durchsetzung an den Grenzen bislang uneinheitlich beschrieben wird.
- Wer trotzdem fliegen möchte, sollte die E-Mail-Registrierung frühzeitig vor der Reise anstoßen, statt auf eine unsichere Kontrolle am Flughafen zu hoffen.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.