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Règles pour drones : Libanon
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
Inconnu
Enregistrement
Non obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Wichtiger Hinweis: Über Drohnenflüge in Libanon entscheidet nicht die Zivilluftfahrtbehörde, sondern im Einzelfall die libanesische Armee. Nach verfügbaren Quellen sind seit März 2026 sämtliche Genehmigungen ausgesetzt, Ausnahmen gibt es nur noch vereinzelt für Anlässe wie Hochzeiten oder kulturelle/sportliche Veranstaltungen.
- Diese Aussetzung fällt zeitlich mit einer erneuten militärischen Eskalation zwischen Israel und der Hisbollah zusammen. Größere Kampfhandlungen mit israelischem Vordringen in den Süden Libanons wurden für März/April 2026 dokumentiert, ein Waffenstillstand folgte im April, an dem sich im Juni 2026 weitere Verhandlungen anschlossen. Für die Zeit danach ließ sich keine verlässliche aktuelle Bestätigung der Sicherheitslage finden.
- Im Süden Libanons, nahe der Grenze zu Israel, gilt ohnehin besondere Vorsicht: Zivile Drohnen können dort mit militärischen verwechselt werden, das Militär behält sich Abschuss oder Beschlagnahmung ausdrücklich vor.
- Zur Einfuhr gibt es keine schriftlich fixierte Regelung; einzelne DJI-Modelle wurden Erfahrungsberichten zufolge am Zoll nicht durchgelassen.
- Für die Libanon-Reise gilt aktuell: Drohne besser zu Hause lassen. Ein praktikabler legaler Weg besteht derzeit nicht, unabhängig vom geplanten Reiseziel im Land.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.