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Règles pour drones : Kuwait
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
Inconnu
Enregistrement
Non obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Wichtiger Hinweis: Seit dem 3. März 2026 gilt in Kuwait ein vollständiges, landesweites Verbot für Drohnenflüge und Luftaufnahmen, verhängt vom Innenministerium ohne genannte Ausnahmen für Einwohner oder Touristen. Hintergrund waren mutmaßlich iranische Drohnen- und Raketenangriffe auf den Kuwait International Airport zwischen Ende Februar und April 2026.
- Am 2. April 2026 kam ein zusätzliches Verbot für Verkauf und Handel mit Drohnen in allen Geschäften und auf Märkten hinzu.
- Im August 2026 hat das Kabinett den Entwurf eines neuen, deutlich umfangreicheren Drohnengesetzes verabschiedet und dem Emir zur Unterzeichnung vorgelegt – ob und wann es in Kraft tritt und was danach für Freizeitpiloten gilt, war zum Zeitpunkt der Recherche noch offen.
- Schon vor der aktuellen Verschärfung war die Einfuhr ohne Vorabgenehmigung untersagt, mit Beschlagnahmung am Flughafen und Strafen von bis zu drei Jahren Haft.
- Für die Kuwait-Reise gilt daher: Drohne besser gar nicht erst mitnehmen. Aktuell gibt es keinen legalen Weg, dort zu fliegen – weder für Einwohner noch für Besucher.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.