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Règles pour drones : Kolumbien
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
150 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Drohnen werden nach Startgewicht in drei Klassen eingeteilt: Klasse A für Freizeitgebrauch bis 10 Kilogramm, Klasse B für kommerzielle beziehungsweise professionelle Nutzung bis 150 Kilogramm und Klasse C für experimentelle Fluggeräte über 150 Kilogramm; zuständige Behörde ist die UAEAC, besser bekannt als Aerocivil.
- Die Registrierung erfolgt online über das Portal der Aerocivil oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen; ohne diese Registrierung darf grundsätzlich kein Drohnenflug in Kolumbien stattfinden.
- Die Flughöhe ist auf rund 150 Meter über Grund begrenzt, und ein vollständig autonomer Betrieb ohne durchgehende Kontrolle durch den Piloten ist nach dem Regelwerk RAC 91 nicht erlaubt.
- Größere Sicherheitsabstände gelten unter anderem zu Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen mit etwa 9,2 Kilometern, zu Staatsgrenzen mit rund 3,6 Kilometern, zu Amtsträgern und Staatsgästen mit etwa 5,5 Kilometern sowie zu Gefängnissen und militärischen Einrichtungen.
- Für die kommerzielle Klasse B zwischen 10 und 150 Kilogramm verlangt Aerocivil den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten; für die kleinere Klasse A ist dieser Nachweis nach den vorliegenden Quellen nicht ausdrücklich gefordert. Besondere Regeln für Amazonas-Schutzgebiete oder für ausländische Touristen sind in den verfügbaren Quellen nicht eindeutig dokumentiert, weshalb sich eine Rückfrage bei Aerocivil vor der Reise empfiehlt.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.