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Règles pour drones : Kenia
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
122 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- In Kenia muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde KCAA registriert werden, unabhängig vom Verwendungszweck. Eigentum und Registrierung sind aber grundsätzlich kenianischen Staatsbürgern, Residenten und Firmen vorbehalten – als Tourist brauchst du zusätzlich ein temporäres Import-Permit, oder du greifst auf eine der vor Ort angebotenen Mietdrohnen zurück.
- Für die reine Freizeitkategorie (bis 25 Kilogramm) reicht eine Meldung bei der KCAA, eine volle Betriebsgenehmigung ist nicht nötig. Eine Versicherung ist für Hobbyflieger nicht vorgeschrieben, für kommerzielle Nutzung dagegen schon.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß).
- Sperrzonen gelten in 50 Metern zu Menschen und Fahrzeugen sowie in 7 bis 10 Kilometern um Flughäfen. Für Nationalparks und Wildreservate – ein naheliegendes Fotomotiv – brauchst du zusätzlich zur KCAA-Freigabe auch die Erlaubnis der jeweiligen Parkbehörde und der Kenya Film Commission.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis umgerechnet mehreren tausend Euro oder bis zu einem Jahr Haft, bei Eigentums- oder Privatsphäreverstößen noch mehr.
- Kurz gesagt: Mit eigener Drohne administrativ aufwendig, aber nicht unmöglich – für viele Touristen ist die Miete einer Drohne vor Ort der unkompliziertere Weg.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.