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Règles pour drones : Katar
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
Inconnu
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire
Autres règles
- Katar hat sein Drohnenrecht mit dem Gesetz Nr. 10/2026 (veröffentlicht im Juli 2026) grundlegend neu geregelt und deutlich verschärft. Jede Drohne muss registriert werden, für den Betrieb ist zusätzlich eine Lizenz nötig – auch für reine Freizeitnutzung.
- Eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Eine feste Meterangabe zur maximalen Flughöhe nennt das neue Gesetz nicht, sondern verweist auf von der Behörde im Einzelfall festgelegte Grenzen. In älteren Quellen kursiert eine Zahl von rund 122 Metern (400 Fuß), die aber nicht als amtlich bestätigt gelten sollte.
- Am wichtigsten für Reisende: Drohnenflüge durch ausländische Besucher sind nach dem neuen Gesetz ausdrücklich untersagt, Genehmigungen werden nur an Personen mit Wohnsitz in Katar vergeben. Bei der Einreise kann die Drohne deklariert und bis zu zwei Wochen am Flughafen verwahrt werden, statt sie einzuführen.
- Verstöße werden hart geahndet: Je nach Schwere drohen Geldstrafen bis 300.000 QAR und Haftstrafen bis zu sieben Jahren, dazu Lizenzentzug und Einziehung des Geräts.
- Für kurzfristige Touristen gibt es damit aktuell keinen legalen Weg, in Katar zu fliegen.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.