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Règles pour drones : Kamerun
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Kamerun hat noch kein vollständig kodifiziertes Drohnenregelwerk – bislang existiert nur ein Rundschreiben der Luftfahrtbehörde CCAA zur Kennzeichnung von Drohnen, ein umfassenderes Regelwerk war zuletzt weiterhin "in Entwicklung". Die Quellenlage zur Registrierungspflicht ist entsprechend uneinheitlich, in der Praxis ist aber von einer Genehmigungspflicht auszugehen.
- Eine Versicherung ist für private Nutzung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen; für kommerzielle Flüge ist sie üblich.
- Eine häufig genannte, aber nicht amtlich bestätigte Flughöhengrenze liegt bei 120 Metern.
- Entscheidend für Reisende: Jeder Flug – auch touristisch – soll mindestens 30 Tage im Voraus bei der CCAA beantragt und zusätzlich mit dem Verteidigungsministerium abgestimmt werden. Auch die Einfuhr selbst gilt als genehmigungspflichtig. Sperrzonen gelten in 5,5 Kilometern um Flughäfen und in 15 Metern zu Personen und Gebäuden.
- Für Kurzzeit-Touristen ist das damit praktisch kaum umsetzbar – wer trotzdem legal fliegen möchte, muss den Antrag lange vor der Reise stellen.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.