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Règles pour drones : Jordanien
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire
Autres règles
- In Jordanien musst du deine Drohne bei der Luftfahrtbehörde CARC registrieren und dafür eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Vor jedem Flug ist zusätzlich eine gesonderte Genehmigung nötig, für die du mindestens zehn Werktage einplanen solltest – der Antrag verlangt unter anderem Pilotenlizenz, Versicherungsnachweis, Seriennummer der Drohne und die geplante GPS-Route.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund.
- Sperrzonen gelten in 5 Kilometern Umkreis um die großen Flughäfen (u. a. Amman-Queen Alia), an den nördlichen und westlichen Grenzgebieten, um Militärzonen, Königspaläste und Botschaften. Über sensiblen Zonen wird ein Flug ohne Genehmigung ernst genommen und kann strafrechtliche Folgen haben.
- Für die beliebten Ausflugsziele Petra und Wadi Rum brauchst du zusätzlich zur CARC-Freigabe eine eigene Genehmigung der jeweils zuständigen Schutzgebietsverwaltung.
- Bei der Einreise muss die Drohne im Aufgabegepäck transportiert werden, Lithium-Akkus separat im Handgepäck. Ohne Vorabgenehmigung droht am Zoll die Einbehaltung gegen eine Kaution von umgerechnet mehreren hundert Euro bis zur Ausreise; Bußgelder bei Verstößen liegen im Bereich von 1.000 bis 3.000 JOD.
- Kurz gesagt: In Jordanien zu fliegen ist möglich, aber nur mit ordentlichem Vorlauf vor der Reise – spontan geht hier nichts.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.