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Règles pour drones : Guyana

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
150 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • In Guyana ist die Guyana Civil Aviation Authority (GCAA) für Zulassung und Kontrolle von Drohnen zuständig; wer ein Fluggerät betreiben möchte, muss grundsätzlich einen formellen Antrag samt Informationsblatt und Identitätsnachweis per E-Mail einreichen.
  • Freizeitdrohnen bis 7 Kilogramm ohne Telemetrieübertragung sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen, solange keine kommerzielle Nutzung vorliegt; schwerere Modelle oder Geräte mit Telemetriefunktion benötigen dagegen in jedem Fall eine Zulassung.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 150 Metern über Grund; zusätzlich gilt ein horizontaler Betriebsradius von 500 Metern um die Position des Piloten sowie durchgehender Sichtkontakt zum Fluggerät.
  • Mindestabstände sind unter anderem zu Menschenansammlungen (150 Meter), fremden Fahrzeugen und Gebäuden (100 Meter) sowie einzelnen Personen (50 Meter) einzuhalten; Nachtflüge und Flüge bei schlechter Sicht sind nicht erlaubt.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist offiziell nur für kommerzielle Einsätze vorgeschrieben; da die Sicherheitsprüfung laut GCAA mindestens 29 Tage dauern kann, sollten Besucher einen Antrag frühzeitig vor der Reise stellen – belastbare, aktuelle Informationen speziell zu kurzen touristischen Aufenthalten sind insgesamt aber vergleichsweise dünn dokumentiert.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.

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