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Règles pour drones : Grönland

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
100 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire

Autres règles

  • Grönland ist ein autonomes dänisches Überseegebiet und gehört nicht zum EU-/EASA-Luftraum – die europäische Drohnenverordnung gilt dort ausdrücklich nicht, ebenso wenig wie EU-Kompetenznachweise (A1/A3, A2). Stattdessen gilt ein eigenes grönländisch-dänisches Regelwerk (u. a. BL 9-4), zuständig ist die dänische Luftfahrtbehörde Trafikstyrelsen.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei nur 100 Metern über Grund – niedriger als der EU-Standard von 120 Metern. Höhere Flüge sind nur mit einer gesonderten Ausnahmegenehmigung nach vorheriger Risikobewertung möglich.
  • Für Drohnen zwischen 7 und 25 Kilogramm sowie für jetgetriebene Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben; für kleinere Freizeitdrohnen unter 7 Kilogramm ist die Quellenlage zu Registrierung und Versicherung nicht eindeutig – im Zweifel vorab direkt bei der Trafikstyrelsen nachfragen.
  • Sperrzonen: 5 Kilometer Abstand zu zivilen Flugplätzen, 8 Kilometer zu militärischen Luftwaffenstützpunkten, 150 Meter zu bebauten Gebieten und größeren öffentlichen Straßen; über dicht besiedelten Orten und Siedlungen ist der Überflug generell nicht erlaubt.
  • Mehrere Naturschutzgebiete sind komplett drohnenfrei, darunter der Nationalpark Grönland, die Melville-Bucht und das Gebiet Angujaartorfiup Nunaa südwestlich von Kangerlussuaq. Zusätzlich ist es ausdrücklich verboten, Eisbären mit einer Drohne zu filmen oder zu verfolgen.
  • Bei Verstößen setzt die grönländische Polizei vor Ort Bußgelder zwischen umgerechnet rund 270 und 800 Euro durch, dazu kann die Drohne beschlagnahmt werden.
  • Für Touristen mit einer normalen Freizeitdrohne unter 7 Kilogramm ist ein Flug außerhalb der Schutzgebiete und Siedlungen grundsätzlich möglich, für alles, was über die Standardregeln hinausgeht (Städte, mehr Höhe, schwerere Drohnen), ist eine vorherige Ausnahmegenehmigung der Trafikstyrelsen nötig.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.

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