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Règles pour drones : Ghana

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
122 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • In Ghana muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde GCAA registriert werden – persönlich vor Ort am Kotoka-Flughafen. Die Gewichtsklassen reichen von "Small" (bis 1,5 Kilogramm) über "Light" (1,5 bis 7 Kilogramm) bis "Large" (über 7 Kilogramm).
  • Eine Versicherung ist laut offiziellem Regelwerk für private Freizeitnutzung nicht ausdrücklich erwähnt, für kommerzielle Flüge dagegen üblich.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß). Vor jedem Betrieb ist zudem eine Flugerlaubnis nötig, die jährlich erneuert werden muss.
  • Sperrzonen gelten in 5 bis 10 Kilometern um Flughäfen (je nach Anflugverfahren), über Menschenmengen, Stränden und Privatgrundstücken ohne Erlaubnis; Nachtflüge brauchen eine Sondergenehmigung. Seit 2025 ist zusätzlich eine schriftliche Einfuhr-Deklaration mindestens 5 Werktage vor der Einreise vorgeschrieben, für historische Stätten wie die alten Forts kann eine zusätzliche Sicherheitsfreigabe nötig sein.
  • Da die Registrierung nur persönlich vor Ort möglich ist und einige Zeit in Anspruch nimmt, ist Ghana für sehr kurze Aufenthalte eher unpraktisch, für längere Reisen mit etwas Vorlauf aber machbar.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.