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Règles pour drones : Ghana
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
122 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- In Ghana muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde GCAA registriert werden – persönlich vor Ort am Kotoka-Flughafen. Die Gewichtsklassen reichen von "Small" (bis 1,5 Kilogramm) über "Light" (1,5 bis 7 Kilogramm) bis "Large" (über 7 Kilogramm).
- Eine Versicherung ist laut offiziellem Regelwerk für private Freizeitnutzung nicht ausdrücklich erwähnt, für kommerzielle Flüge dagegen üblich.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß). Vor jedem Betrieb ist zudem eine Flugerlaubnis nötig, die jährlich erneuert werden muss.
- Sperrzonen gelten in 5 bis 10 Kilometern um Flughäfen (je nach Anflugverfahren), über Menschenmengen, Stränden und Privatgrundstücken ohne Erlaubnis; Nachtflüge brauchen eine Sondergenehmigung. Seit 2025 ist zusätzlich eine schriftliche Einfuhr-Deklaration mindestens 5 Werktage vor der Einreise vorgeschrieben, für historische Stätten wie die alten Forts kann eine zusätzliche Sicherheitsfreigabe nötig sein.
- Da die Registrierung nur persönlich vor Ort möglich ist und einige Zeit in Anspruch nimmt, ist Ghana für sehr kurze Aufenthalte eher unpraktisch, für längere Reisen mit etwas Vorlauf aber machbar.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.