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Règles pour drones : Eswatini (Swasiland)
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire
Autres règles
- In Eswatini brauchst du vor der Einreise eine Importlizenz und ein Genehmigungsschreiben der Luftfahrtbehörde ESWACAA – das gilt nach den verfügbaren Angaben sogar für kleine Freizeitdrohnen ab 1,5 Kilogramm, ohne Ausnahme für besonders leichte Sub-250-Gramm-Modelle.
- Ein Nachweis der Haftpflichtversicherung ist fester Bestandteil des Antrags.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß), mit durchgehender Sichtverbindung zur Drohne.
- Sperrzonen gelten in 5 Kilometern um Flughäfen, um königliche Residenzen sowie Militär- und Regierungsgebäude; für Nationalparks und Wildreservate ist eine zusätzliche Genehmigung nötig, zu unbeteiligten Personen sind 50 Meter Abstand einzuhalten.
- Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen; ohne vorherige Genehmigung droht Konfiszierung am Zoll.
- Mit ausreichend Vorlauf vor der Reise ist ein legaler Flug in Eswatini also machbar, spontan geht hier aber nichts.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.