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Règles pour drones : Eswatini (Swasiland)

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire

Autres règles

  • In Eswatini brauchst du vor der Einreise eine Importlizenz und ein Genehmigungsschreiben der Luftfahrtbehörde ESWACAA – das gilt nach den verfügbaren Angaben sogar für kleine Freizeitdrohnen ab 1,5 Kilogramm, ohne Ausnahme für besonders leichte Sub-250-Gramm-Modelle.
  • Ein Nachweis der Haftpflichtversicherung ist fester Bestandteil des Antrags.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß), mit durchgehender Sichtverbindung zur Drohne.
  • Sperrzonen gelten in 5 Kilometern um Flughäfen, um königliche Residenzen sowie Militär- und Regierungsgebäude; für Nationalparks und Wildreservate ist eine zusätzliche Genehmigung nötig, zu unbeteiligten Personen sind 50 Meter Abstand einzuhalten.
  • Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen; ohne vorherige Genehmigung droht Konfiszierung am Zoll.
  • Mit ausreichend Vorlauf vor der Reise ist ein legaler Flug in Eswatini also machbar, spontan geht hier aber nichts.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.