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Règles pour drones : Ecuador
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Seit dem 5. Mai 2025 müssen in Ecuador grundsätzlich alle Drohnen unabhängig vom Gewicht online bei der Luftfahrtbehörde DGAC registriert werden; nach der Anmeldung erhält das Gerät eine eindeutige Kennnummer mit QR-Code, die beim Fliegen sichtbar angebracht und deren Zulassungsnachweis mitgeführt werden muss.
- Das Reglement RDAC 101 unterscheidet zwei Kategorien: Die offene Kategorie für Freizeitflüge bis 4 Kilogramm Startgewicht (Mindestalter 14 Jahre) kommt ohne Betriebserlaubnis, Pilotenschein oder Versicherungsnachweis aus; für die spezifische Kategorie (kommerzielle bzw. professionelle Nutzung) sind dagegen ein Fernpilotenlehrgang, eine Betreiberzulassung (UOC) und eine Haftpflichtversicherung Pflicht.
- Wichtiger Sonderfall für Reisende: Im Nationalpark Galápagos ist privates bzw. touristisches Drohnenfliegen seit einer Verordnung vom März 2026 praktisch vollständig untersagt – erlaubt sind Flüge dort nur mit Sondergenehmigung für Wissenschaft, Such- und Rettungseinsätze, Naturschutz oder professionelle Foto-/Filmproduktionen, jeweils mit DGAC-Pilotenzertifikat, Parkranger-Begleitung und eigener Haftpflichtversicherung.
- Verboten sind außerdem Flüge über Gefängnissen, Regierungsgebäuden und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Aufnahmen, die die Privatsphäre Dritter verletzen.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 400 Fuß (rund 120 Metern) über Grund; im Galápagos-Nationalpark gilt für genehmigte Flüge eine eigene Obergrenze von 122 Metern.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.