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Règles pour drones : Demokratische Republik Kongo
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
Inconnu
Enregistrement
Non obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Wichtiger Hinweis: In der Demokratischen Republik Kongo herrscht im Osten des Landes (v. a. Nord-Kivu, Region Goma) seit Jahren ein anhaltender bewaffneter Konflikt. Für 2026 sind unter anderem GPS-Störungen rund um Goma und Drohnenangriffe auf Militär- und Flughafeninfrastruktur dokumentiert; mehrere Länder raten inzwischen ausdrücklich vom Überflug bestimmter Landesteile ab.
- Selbst im ruhigeren Westen des Landes (Kinshasa und Umgebung) ist ziviler Drohnenbetrieb formal an eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde gebunden, die Bearbeitung dauert nach verfügbaren Quellen 15 bis 30 Tage und kostet umgerechnet 50 bis 500 US-Dollar – für kurze Reisen kaum praktikabel. Eine Haftpflichtversicherung gilt dort als Pflicht für alle Betreiber.
- Zu einer landesweit einheitlichen Flughöhengrenze liegen widersprüchliche Angaben vor (teils rund 91 Meter für die Freizeitkategorie genannt), eine gesichert offizielle Zahl war nicht auffindbar.
- Sperrzonen betreffen unter anderem 5 bis 10 Kilometer um Flughäfen und Militärbasen, Regierungsgebäude sowie Nationalparks ohne Sondererlaubnis.
- Angesichts der Sicherheitslage im Osten und des ohnehin hohen bürokratischen Aufwands selbst im Westen: Eine Drohne besser gar nicht erst in die Demokratische Republik Kongo mitnehmen.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.